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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr.Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/eBekanntgabezeitraumKontakt
1Ertl-Steinwagner, Susanne
$BEFSTRASSEPOFA, 00000Unbekannt,
StNr.:125 / 836 / 55679

Erbschaftsteuerbescheid 10.01.2024 vom 11.06.2025

18.06.2025 bis 03.07.202508341 802 - 231