Skip to main content

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Stundungs- und Erlass-Stelle

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 08341 802 + Nebenstelle
A - H alle Steuernummern 759
I - P alle Steuernummern 771
R - Z alle Steuernummern 772
125/821/00000 - 125/829/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 759
125/830/00000 - 125/835/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 771
125/836/00000 - 125/840/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 772
125/841/00000 - 125/842/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 759
125/845/00000 - 125/846/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 759
125/849/00000 - 125/852/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 771
125/856/00000 - 125/859/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 772
125/866/00000 - 125/867/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 759
125/868/00000 - 125/868/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 771
125/869/00000 - 125/870/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 772
125/871/00000 - 125/874/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 759
125/875/00000 - 125/877/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 771
125/878/00000 - 125/879/99999 Erbschaft- und Schenkungsteuer 772
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar